AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terstappen GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Str. 71-73, 47167 Duisburg, nachfolgend PARKsmart (Stand: 03/2024) 

Präambel

PARKsmart ist ein digitaler Falschparker Manager und hilft berechtigten Parkplatzbesitzern dabei Ihre Parkflächenauslastung zu optimieren, indem u.a. widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf ihren privaten Parkflächen abgeschleppt werden. Für die Auftragsabwicklung greift PARKsmart auf ein bundesweites Netzwerk von autorisierten lokalen Abschleppunternehmen zu, die nach einheitlichen Prozessstandards von PARKsmart operieren. Die Beratung, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vermittlung der Abschleppmaßnahmen an die Auftragnehmer erfolgt im Namen von PARKsmart.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ gelten für alle Verträge über das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, die ein Verbraucher nach § 13 BGB oder Unternehmer § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) mit der PARKsmart App https://appv2.parksmart-solutions.de abschließt.

§ 2 Registrierung / Zusicherung

Voraussetzung für eine Auftragserteilung ist eine erfolgreiche einmalige vollständige Registrierung auf der Internetseite https//try.parksmart-solutions.de. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und der Auftragserteilung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Der oder die Parkplätze von denen zukünftig das Abschleppen von Falschparkern erfolgen soll, erfolgt in der App nach erfolgreicher Registrierung. 

Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er Eigentümer, Mieter oder Verwalter der privaten Verkehrsfläche / Parkfläche ist und diese Verkehrsfläche in eingeschränktem Maße dem öffentlichen Verkehr eröffnet worden und befahrbar ist.

Ferner sichert der Kunde ausdrücklich zu, dass sich auf der Verkehrsfläche deutliche Hinweise / Beschilderungen mit einem Hinweis auf die Folgen unbefugten Beparkens der Verkehrsflächen und der verbotenen Eigenmacht befinden. Zudem stellt der Kunde sicher, dass das Fahrzeug parkt und nicht lediglich hält. Die Straßenverkehrsordnung formuliert dies in § 12 StVo wie folgt: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt“. 

Nach erfolgter Eingabe der Daten und deren Bestätigung erhält der Kunde von PARKsmart eine E-Mail mit einem Link zur Vergabe eines persönlichen Passworts. Erst mit dieser Eingabe ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen.

Der Kunde wird die Zugangsdaten Dritten nicht zugänglich machen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. a) Auftragserteilung (Angebot)

Der registrierte Kunde kann nun Aufträge zur Abschleppung von Falschparkern von dem angegebenen Grundstück erteilen.

Der Kunde kann das Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages über die Seite https://appv2.parksmart-solutions.de abgeben. 

Dazu folgt der Kunde den Schritten, die die Webseite vorgibt und nachdem der Kunde diesen elektronischen Auftragserteilungsprozess durchlaufen hat, kann er durch Klicken des den Vorgang abschließenden Buttons „Bestätigen“ auf der Seite 4 von 4 „Überprüfung und Bestätigung“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den beschriebenen Abschleppauftrag abgeben. 

  1. b) Auftragsannahme (Annahme)

PARKsmart kann das Angebot des Kunden annehmen, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lässt. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Zusätzlich wird der erstellte Auftrag in der PARKsmart App mit dem Status “Angenommen” bestätigt.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 4 Auftragsabwicklung

Nach wirksamem Vertragsschluss wird PARKsmart den Auftrag ausführen, indem der Abschleppauftrag schnellstmöglich innerhalb des bundesweites Netzwerks vermittelt wird.  PARKsmart tritt insofern als Vermittler auf und führt die Abschleppaufträge nicht im eigenen Namen aus. 

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ausführung des Auftrags in einem bestimmten Zeitfenster. 

Die gesamte Abwicklung des Abschleppvorganges lässt sich auf der Seite https://appv2.parksmart-solutions.de nachvollziehen. PARKsmart sorgt daher dafür, dass die Seite https://appv2.parksmart-solutions.de für die Kunden erreichbar ist. 

Sollte aufgrund technischer Probleme die Plattform nicht zur Verfügung stehen, kann der Kunde  PARKsmart telefonisch oder per Email erreichen. Es wird jedoch ausdrücklich vereinbart, dass eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail nur dann erfolgen soll, wenn die Plattform vorübergehend technisch nicht erreichbar ist. 

PARKsmart ist berechtigt, die Auftragsausführung zu verweigern, wenn ihr das Abschleppen des fraglichen Fahrzeugs aus technischen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Abschleppfahrzeug aufgrund seiner Größe auf dem betroffenen Grundstück nicht ausreichend rangieren kann. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn das abzuschleppende Fahrzeug aufgrund seiner Größe nicht abgeschleppt werden kann. 

Abschleppmaßnahmen sind bis zu einem Gesamtgewicht von insgesamt 3,49 Tonnen möglich. 

Sollte ein Fahrzeug abgeschleppt werden, welches ein Gesamtgewicht von mehr als 3,49 Tonnen aufweist, erfolgt dies auf Anfrage bei PARKsmart.

§ 5 Kosten / Abtretung 

  1. a) Abschleppkosten

PARKsmart verpflichtet sich, die Kosten des Abschleppvorganges sowie einer Leerfahrt beim Halter/ Eigentümer des abgeschleppten Fahrzeugs geltend zu machen.

Sollte sich der Halter oder Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges nicht binnen einer Frist von 10 Tagen melden, so wird PARKsmart eine Halterabfrage durchführen. 

Sofern die Halterabfrage erfolgreich ist, fordert PARKsmart mindestens zweimal den Halter postalisch auf, die Kosten des Abschleppvorganges zu tragen. Nach erfolgloser Aufforderung zur Zahlung, hat der Auftragnehmer das Recht, die gesamten Abschleppgebühren (Abschleppkosten + Standgebühren + Verwaltungsgebühren + Auslagen) gerichtlich auf Kosten des Fahrzeughalters geltend zu machen. PARKsmart hat zudem das Recht die gesamten Abschleppgebühren in diesem Fall gegenüber dem Kunden abzurechnen. 

Bei Fahrzeugen, bei denen offensichtlich eine Halterabfrage nicht möglich ist, sind die Kosten des Abschleppvorganges von dem Kunden zu zahlen.

Dies ist in der Regel jedoch nur der Fall bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen oder bei Fahrzeugen, die stark beschädigt sind (Schrottfahrzeuge) und offensichtlich ist, dass der Eigentümer / bzw. Halter sein Eigentum, zum Beispiel bei einer Zwangsstilllegung, entledigen möchte. 

PARKsmart verpflichtet sich in diesen Fällen, den Fahrzeugzustand zu sichern und dem Kunden bei ausdrücklicher Aufforderung zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Falschparker im klassischen Sinne, sondern um die Verwertung eines herrenlosen Schrott-/Altfahrzeuges. 

Auch haftet der Kunde für Abschleppvorgängen bei denen sich nach Auftragserteilung herausgestellt hat, dass der Kunde nicht berechtigt war, das Abschleppen des Fahrzeugs zu veranlassen.

Die Höhe der Abschleppkosten setzen sich aus der Abschleppgebühr zzgl. Standgebühren und Verwertungsgebühr zusammen und sind der Preisliste – Verwertungsaufträge zu entnehmen. Die Standgebühren sind mit maximal 10 Tagen zu Gunsten des Auftraggebers gedeckelt.       

PARKsmart wird eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen. Die Rechnung ist sodann binnen 10 Werktagen vom Kunden zu zahlen. PARKsmart verpflichtet sich auf ausdrücklicher Aufforderung des Kunden nachzuweisen, dass er versucht hat die Kosten beim Halter geltend zu machen. 

Die Höhe der Abschleppkosten richten sich nach der aktuellen Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe, die jährlich durch den Verband für Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. veröffentlicht wird.

Der Auftragnehmer behält vor, bei Änderungen der Preis- und Strukturumfrage Anpassungen vorzunehmen. 

  1. b) Abtretung 

Der Kunde verpflichtet sich alle Ansprüche, die ihm gegen den Halter oder Eigentümer des abzuschleppenden Fahrzeugs zustehen, an die PARKsmart abzutreten. Diese Abtretung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung explizit. 

Der Kunde haftet PARKsmart gegenüber für den Bestand der abgetretenen Forderung, nicht aber für die Bonität des Schuldners. 

Der Kunde sichert zu, zur Abtretung berechtigt zu sein, insbesondere sichert der Kunde zu, dass er nicht durch eine Vereinbarung mit dem Schuldner an der Abtretung gehindert ist. Der Kunde sichert weiterhin zu, dass Rechte Dritter an der Forderung nicht bestehen. Die Forderung wurde bislang nicht an einen anderen abgetreten.

PARKsmart nimmt die Abtretung ausdrücklich an. Parksmart ist es zudem gestattet, die Abtretung dem Schuldner in geeigneter Form anzuzeigen. 

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, zu jeder Auftragserstellung eine individuelle Abtretungserklärung für die Halterermittlung an das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) zu erstellen. Diese beinhaltet das Datum, die Uhrzeit, das Kennzeichen des Falschparkers, die Adresse des Parkverstoßes sowie den Namen des Auftraggebers in digitaler Form.

§ 6 Haftungsbegrenzung

PARKsmart übernimmt mit dem Abschleppen eines störenden Fahrzeuges keinerlei Gewähr für die Rechtmäßigkeit der Störungsbeseitigung im Sinne des § 858, 859 Abs. 3 BGB. 

Die diesbezügliche Entscheidung zur Durchführung der Auftragserteilung und die Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit liegt beim Kunden. Gemeint sind z.B. die Störungsbeseitigungen von Fahrzeugen, deren Rechtmäßigkeit des Parkens auf der privaten Parkfläche bestand. 

PARKsmart beschränkt die Haftung für die Durchführung des Auftrags auf die von dem beauftragten Abschleppunternehmen abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 2.000.000,00 EUR sowie einer Hakenlastversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 600.000,00 EUR.

§ 7 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. 

Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von PARKsmart. Die Widerrufsbelehrung ist auf der Seite zur WIDERRUFSBELEHRUNG abrufbar. 

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

Mit der Registrierung stimmt der Kunde der Verarbeitung und insbesondere der Weitergabe seiner Daten zu. Er stimme ausdrücklich der Datenschutzerklärung von PARKsmart zu. Die Datenschutzerklärung ist auf der Seite zur DATENSCHUTZERKLÄRUNG jederzeit erreichbar. 

Insbesondere werden die Daten zunächst für die benötigte Halteranfrage gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt / Straßenverkehrsamt verwendet. Beim Anschreiben des Halters oder Eigentümers werden Name, Anschrift und Ort des Parkplatzes des Kunden übermittelt. Sämtliche Informationen zwischen dem Kunden und PARKsmart gelten als vertraulich.

§ 9 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

§ 10 Gerichtsstandsvereinbarung

Handelt der Kunde als Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von PARKsmart. 

Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von PARKsmart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. PARKsmart ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

§ 11 salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. 

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die vorstehenden Bestimmungen als lückenhaft erweisen.

§ 12 Streitbeilegung

PARKsmart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.