1. Finden Sie den Fahrzeughalter oder warten Sie ab
Sie können einige Zeit abwarten, ob der Fahrzeughalter wieder zum Fahrzeug zurückkehrt. Da dies nervig und zeitintensiv ist, lassen viele Parkplatzbesitzer es über sich ergehen, dass z.B. Kunden nicht vor ihrem Geschäft parken können
2. Das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen
Viele Parkplatzbesitzer melden die Besitzstörung eines Fremdparkers auf ihren Privatparkplatz bei der Polizei oder bei dem zuständigen Ordnungsamt. Besonders bei Zeitmangel, wenn z.B. die Einfahrt oder das Firmengelände blockiert wird, erhofft sich der Parkplatzbesitzer eine schnelle Hilfe. Diese Vorgehensweise ist leider wenig hilfreich noch effizient, da die Polizei und das Ordnungsamt nur für öffentliche Parkräume verantwortlich sind.
3. Falschparker abschleppen lassen
Die effektivste Methode seinen privaten Parkplatz wiederzubekommen und somit die Besitzstörung zu beseitigen, ist die Beauftragung einer Abschleppmaßnahme. Neben der Effektivität bietet dies zudem den größten Lerneffekt beim Fremdparker, da das Abschleppen mit höheren Kosten und Aufwand verbunden ist und dadurch mehr abschreckt als das Ausstellen von Abmahnungen, Verwarnungen oder Knöllchen. PARKsmart bietet Parkplatzbesitzern eine kostenlose, rechtssichere, einfache und unkomplizierte Lösung an, dass Falschparker-Management für Sie zu übernehmen. Profitieren Sie von dem PARKsmart-Netzwerk an Abschleppdiensten.
Aufgrund der Tatsache, dass die Polizei und das Ordnungsamt für den öffentlichen Parkraum zuständig sind, müssen Parkplatzbesitzer bei ihren privaten Parkflächen eigenständig gegen Falschparker vorgehen und handeln.
Entscheidend dabei ist, ob sich der Falschparker im Bereich des öffentlichen- oder privaten Verkehrsraum befindet. Im öffentlichen Verkehrsraum wenden Sie sich an die Polizei oder an das Ordnungsamt der Stadt. Diese versuchen die Identität des Falschparkers anhand des Kennzeichens zu ermittelt und bitten ihn darum, den Verkehrsraum wieder frei zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden für den öffentlichen Verkehrsraum befugt, ein Bußgeld zu verhängen oder abschleppen zu lassen. Sollte sich der Falschparker dabei im privaten Verkehrsraum befinden, können Sie ihn als PARKsmart Partner einfach per Klick melden und abschleppen lassen.
In einigen Fällen handelt es sich bei dem Falschparker nicht gleich um den Fahrzeughalter. Überlässt der Fahrzeughalter sein Fahrzeug an Dritte (z.B. an Freunde oder Verwandte) zur Benutzung im Straßenverkehr und stellt dieser das Fahrzeug unerlaubt auf einen privaten Parkplatz ab, haftet der Fahrzeughalter im Falle einer Abschleppmaßnahme. Der Fahrzeughalter ist ein sogenannter Zustandsstörer, da auch durch die Weitergabe des Fahrzeuges eine adäquate Ursache dafür gesetzt wurde, dass das Fahrzeug unberechtigt abgestellt werden könne. Es sei also gut überlegt, wem man sein Fahrzeug zur Verfügung stellt.