Thema Falschparker

Wie verhalte ich mich bei Falschparkern auf meinen privaten Parkplätzen?

Leider kommt es sehr häufig dazu, dass die privaten Parkplätze von Firmen wie zum Beispiel von Supermärkten, Wohnungsbaugesellschaften und Arztpraxen von Falschparker ohne Erlaubnis von Autofahrern belegt werden. Doch wie verhält man sich bei Falschparker richtig und was gilt es zu beachten? PARKsmart klärt dich hierzu auf.

Besonders in Großstädten sind Parkplätze sehr rar, weshalb das Ärgernis umso größer ist, wenn der Privatparkplatz von Falschparkern besetzt werden. Des Weiteren bezahlt man monatlich häufig sehr hohe Beträge für seinen Privatparklatz. Grundsätzlich gilt, dass alle Parkplätze die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, als Privatparkplätze bezeichnet werden. Dies können private Parkplätze auf Grundstücken sein oder Parkplätze die von Firmen betrieben werden. Jeder der einen privaten Parkplatz besitzt, hat es womöglich schon erlebt: Ein Falschparker steht auf dem Firmen- oder Privatparkplatz, aber es ist kein Fahrzeughalter aufzufinden. Supermärkte, Arztpraxen, Wohnungsbaugesellschaften, Haus- und Immobilienverwaltungen, Bäckereien, Apotheken, Spielhallen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Möbelhäuser, Kirchen, Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Fachhochschulen, Universitäten, Fastfoodketten uvm. – alle sind häufig davon betroffen, dass Falschparker auf ihren Privatparkplätzen parken.

Zusätzlich dazu, dass Geschäftsinhaber und Grundstücksbesitzer für Ihre Parkflächen zahlen und Falschparker ohne Erlaubnis auf den Privatparkplätzen parken, schädigen Falschparker zudem das Geschäft, da Umsatzpotenziale nicht ausgeschöpft werden können. Kunden die nicht die Möglichkeit haben auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Geschäft zu parken, wandern häufig zum nächstgelegenen Konkurrenzanbieter ab. Besonders betroffen von den Konsequenzhandlungen der Kunden sind kleine- und mittlere Unternehmen, da diese häufig über nur geringere Parkplatzkapazitäten verfügen.

Wie sollte man NICHT auf Falschparker reagieren?

Eine häufige emotionale Reaktion ist das Zuparken von Falschparkern. Aus der Not heraus, erscheint dies für viele Parkplatzbesitzer als eine plausible und pragmatische Handlung, um sich gegenüber Fremdparkern zur Wehr zu setzen. Neben der Tatsache, dass Zugeparkt werden von den Falschparkern sehr häufig als eine Provokation wahrgenommen wird, wodurch sich die emotionalen Gemüter unnötig erhitzen können, stellt das Zuparken juristisch den Straftatbestand der Nötigung dar.  Vermeide also stets diese Vorgehensweise und beauftrage lieber direkt PARKsmart – erspare dir den emotionalen Stress und eine Strafanzeige.

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Welche Möglichkeiten habe ich im Umgang mit Falschparkern auf meinen privaten Parkplätzen?

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Was mache ich wenn meine Einfahrt oder die Garage zugeparkt wird?

Entscheidend dabei ist, ob sich der Falschparker im Bereich des öffentlichen- oder privaten Verkehrsraum befindet. Im öffentlichen Verkehrsraum wende dich an die Polizei oder an das Ordnungsamt der Stadt. Diese versuchen die Identität des Falschparkers anhand des Kennzeichens zu ermittelt und bitten ihn darum, den Verkehrsraum wieder frei zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden für den öffentlichen Verkehrsraum befugt, ein Bußgeld zu verhängen oder abschleppen zu lassen. Sollte sich der Falschparker dabei im privaten Verkehrsraum befinden, kannst du ihn als PARKsmart Kunde einfach per Klick melden und abschleppen lassen.

Muss ich andere Verkehrsteilnehmer darüber in Kenntnis setzen, dass es sich um Privatparkplätze oder einen privaten Parkraum handelt?

Eine Grundvoraussetzung ist es, dass der private Parkraum und die privaten Parkplätze deutlich als solche gekennzeichnet sind. Dies kannst du mit einer handelsüblichen Beschilderung sicherstellen. Zusätzlich solltest du den Falschparker per Foto mit Kennzeichen dokumentieren, wenn du eine Abschleppmaßnahme einleiten möchtest. Eine Fotodokumentation ist bei der Beauftragung einer Abschleppmaßnahme mit der PARKsmart App berücksichtigt. Gerne berät PARKsmart dich zu den notwendigen Voraussetzungen und steht dir als dein digitaler Falschparker Manager gerne zur Verfügung.

Was passiert wenn der Falschparker nicht der Fahrzeughalter ist?

In einigen Fällen handelt es sich bei dem Falschparker nicht gleich um den Fahrzeughalter. Überlässt der Fahrzeughalter sein Fahrzeug an Dritte (z.B. an Freunde oder Verwandte) zur Benutzung im Straßenverkehr und stellt dieser das Fahrzeug unerlaubt auf einem privaten Parkplatz ab, haftet der Fahrzeughalter im Falle einer Abschleppmaßnahme. Der Fahrzeughalter ist ein sogenannter Zustandsstörer, da auch durch die Weitergabe des Fahrzeuges eine adäquate Ursache dafür gesetzt wurde, dass das Fahrzeug unberechtigt abgestellt werden konnte. Es sei also gut überlegt, wem man sein Fahrzeug zur Verfügung stellt.

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